Geflügelpest in der Region angekommen
Maria Sabbas-Scouras
Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet
Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der
Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg
den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum
Beobachtungsgebiet erklärt.
Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing im
Landkreis Ebersberg amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb
herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Im Landkreis München sind die
Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (im Bereich Keferloh), Haar,
Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen.
Verbote und Beschränkungen im Beobachtungsgebiet
Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen
dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe
ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel
sowie jede Änderung anzeigen.
Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des
Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung
oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen
des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und
unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch
unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel
und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte
dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus
einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im
Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder
Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht
entladen wird.
Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch
von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige
Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können,
befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen
Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu
reinigen und desinfizieren.
Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen
werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten
oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur
Aufstallungspflicht gelten weiterhin
Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen
erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren
Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon
abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft
folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps,
Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing,
Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach,
Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in
geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus
einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung
und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
besteht.
Außerdem sind seit Anfang Februar wegen der Ausbreitung der Geflügelpest
besondere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. die
Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten und der Standorte
gegen unbefugtes Befahren, die Nutzung von Einmal-Schutzkleidung sowie die
Desinfektion von Gerätschäften und Fahrzeugen.
Virus noch nicht im Landkreis München
Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende
Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild
lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen
Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb
besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum
gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.
Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als
Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand
getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der
Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das
Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit
Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für
entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte
sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.
Informationen zur Geflügelpest
Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet,
handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines
Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche,
die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend
ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von
Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den
Menschen gefährlich werden.
Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)