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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Geflügelpest in der Region angekommen

Maria Sabbas-Scouras

Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet

Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der

Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg

den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum

Beobachtungsgebiet erklärt.

Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing im

Landkreis Ebersberg amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb

herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Im Landkreis München sind die

Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (im Bereich Keferloh), Haar,

Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen.

Verbote und Beschränkungen im Beobachtungsgebiet

Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,

Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen

dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe

ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel

sowie jede Änderung anzeigen.

Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des

Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung

oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen

des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und

unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch

unverzüglich unschädlich beseitigt werden.

Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel

und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte

dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus

einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im

Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder

Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht

entladen wird.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch

von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige

Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können,

befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen

Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu

reinigen und desinfizieren.

Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen

werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten

oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur

Aufstallungspflicht gelten weiterhin

Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen

erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren

Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon

abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft

folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps,

Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing,

Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach,

Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in

geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus

einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung

und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung

besteht.

Außerdem sind seit Anfang Februar wegen der Ausbreitung der Geflügelpest

besondere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. die

Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten und der Standorte

gegen unbefugtes Befahren, die Nutzung von Einmal-Schutzkleidung sowie die

Desinfektion von Gerätschäften und Fahrzeugen.

Virus noch nicht im Landkreis München

Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende

Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild

lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen

Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb

besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum

gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als

Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand

getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der

Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das

Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit

Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für

entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte

sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet,

handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines

Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche,

die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend

ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von

Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den

Menschen gefährlich werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)