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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Gemeinsame Informationen des Kreisverwaltungsreferats und des Polizeipräsidiums München zu den bevorstehenden Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz

Maria Sabbas-Scouras

Kreisverwaltungsreferat:

Für den kommenden Sonntag sind in München erneut größere Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Das Kreisverwaltungsreferat zieht Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen, vor allem auch vom vergangenen Wochenende. Demonstrationszüge zu diesem Thema sind behördlich untersagt.

Stationäre Versammlungen wurden für den Sonntag zeitlich begrenzt nur an weitläufigen Orten außerhalb des Altstadtrings zugelassen, um sie besser handhaben zu können. Es gelten die üblichen Auflagen zum Gesundheitsschutz, also vor allem Abstand und Maske. Die Entscheidungen über die Einsatztaktik liegen bei der Polizei.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

„Was ich als Bürger, wie die Meisten, von den Ereignissen auf diesen Demos halte, darf bei der behördlichen Entscheidung keine Rolle spielen. Was zählt, ist die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Gesundheitsschutz, gegen den sich diese Demos ja richten. Weil etliche Demonstranten unsere zum Gesundheitsschutz zwingend nötigen Auflagen verhöhnen, ist die Polizei ständig in einem Balanceakt. Eine gewaltvolle Eskalation will niemand. Diesmal versuchen wir es mit Königsplatz und Theresienwiese. Es bleibt die Hoffnung auf Vernunft.“

Für den Sonntag behördlich per Auflagenbescheid zugelassen ist auf dem Königsplatz von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Demonstration mit 100 Teilnehmenden, die sich gegen die Kritiker des esundheitsschutzes richtet. Danach ist auf dem Königsplatz von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Demonstration gegen den Gesundheitsschutz mit maximal 200 zugelassenen Teilnehmenden geplant. Diese Demonstration war zwischenzeitlich für den Marienplatz angemeldet und konnte von dort auf den Königsplatz verlegt werden. Auf der Theresienwiese ist von 15:30 bis 18:30 Uhr eine Demonstration gegen die wirtschaftlichen

Auswirkungen des Gesundheitsschutzes mit maximal 1.000 zugelassenen Teilnehmenden. Ein aus der “Querdenken“-Szene angemeldeter Demonstrationszug durch die Innenstadt mit Start am Königsplatz und Schlusskundgebung am Marienplatz wurde behördlich untersagt und als stationäre Versammlung von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr mit maximal 450 zugelassenen Teilnehmenden ebenfalls auf die Theresienwiese verlegt, hier ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren nicht ausgeschlossen.

Auch für den morgigen Samstag sind in München Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Es handelt sich um einen Autokorso und um Kundgebungen am Harras und am Rotkreuzplatz.

Das Kreisverwaltungsreferat verfolgt von Anfang an eine klare Linie beim Umgang mit Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz. In einigen Fällen sind die behördlichen Auflagen von Gerichten aufgehoben oder verändert worden. Zum Beispiel hatte am 12. September das Verbot eines Demonstrationszuges vor Gericht keinen Bestand und wurde mit 500 Teilnehmenden erlaubt. Am 24. Januar wurde eine zeitliche Vorverlegung wegen nächtlicher Ausgangssperre gerichtlich aufgehoben. Am 6. Februar wurde per Gerichtsbeschluss die zulässige Zahl der Teilnehmenden von 300 auf 500 fast verdoppelt.

Am 21. Februar wurde die behördliche Untersagung eines Demonstrationszugs gerichtlich

aufgehoben.

Polizeipräsidium München:

Im Hinblick auf die anstehenden Veranstaltungen und Versammlungen insbesondere am kommenden Sonntag haben die Sicherheitsbehörden neben den Gesundheitsbehörden vor allem auch die Aufgabe, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Wie bereits durch Herrn Dr. Böhle festgestellt, haben die Landeshauptstadt München und das Polizeipräsidium München bei allen erforderlichen und zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung auch stets das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Maßstab ihres Handelns anzulegen. Zum Schutz der Allgemeinheit müssen die Vorschriften und Auflagen des Gesundheitsschutzes konsequent beachtet werden. Diese Verantwortung nimmt das Polizeipräsidium München in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungs- und Gesundheitsreferat sehr ernst. Das dadurch erzeugte Spannungsfeld wurde bei einer Vielzahl von Versammlungen deutlich, welche das Polizeipräsidium München in den vergangenen Monaten betreut hat.

Zum polizeilichen Vorgehen nimmt der Leiter der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums München, LPD Michael Dibowski wie folgt Stellung:

„Unser Anspruch ist, dass die Münchner Polizei stets versammlungsfreundlich agiert, sich aber zudem an weiteren gesetzlichen Vorgaben ausrichtet. Das Einschreiten meiner Kolleginnen und Kollegen bei Versammlungen ist dabei an der jeweiligen Situation

www.polizei.bayern.de/muenchen orientiert. Dabei wird das hohe Grundrecht der Versammlungsfreiheit beachtet. In der derzeitigen pandemischen Lage muss aber auch der Infektionsschutz und der Schutz der Allgemeinheit besonders berücksichtigt werden. Bei Versammlungen werden daher bereits im Vorfeld durch die Sicherheitsbehörde Auflagen und Beschränkungen festgelegt, insbesondere zur höchstzulässigen Teilnehmerzahl, dem zu beachtenden Mindestabstand und zur Maskenpflicht. Nachsicht in diesem Bereich zu üben, wäre wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung weder zu vermitteln noch zu vertreten. Ein konsequentes Vorgehen, welches gleichzeitig mit Augenmaß zu erfolgen hat, war und ist daher zentraler Bestandteil und Leitgedanke unserer Einsatzphilosophie.“

Herr Dr. Böhle und Herr Dibowski appellieren an das Verantwortungsgefühl aller

Teilnehmer der Versammlungen am kommenden Wochenende:

„Die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie ist unbeständig und scheint sich leider erneut zu verschlechtern. Gerade die Erfahrungen aus den ersten beiden Infektionswellen zeigen eindrücklich, dass mangelnde Disziplin und gerade das bewusste Ignorieren der elementaren Regeln des Infektionsschutzes durch Einzelne massive Folgen für Viele haben kann. Steigende Inzidenzzahlen wirken sich unmittelbar auf alle aus. Wir bitten die Versammlungsteilnehmer daher eindringlich, sich an die erteilten Auflagen zu halten. Die Sicherheitsbehörden schützen die Menschen in unserer Stadt konsequent und entschlossen. Deshalb gibt es keinen Spielraum für gefährliche Nachlässigkeiten und bewusste Übertretungen bei infektionsschutzrelevanten Versammlungsauflagen!“

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 19.03.2021)