WICHTIGE ÄNDERUNGEN ab 01. Juli 2019 durch das neue Familien Gesetz
Maria Sabbas-Scouras
Zum 1. Juli 2019 ist u.a. das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten, das in die Sozialgesetzgebung hinein wirkt. Durch die neue Gesetzgebung sollen auch Menschen Sozialleistungen zugestanden werden, die bisher keinen Anspruch hatten. Rentner oder Alleinerziehende sowie Familien mit mehreren Kindern sind etwa Zielgruppen. Aus diesem Grund rät auch die Caritas des Landkreises München dazu, im Zweifelsfall einen Termin in einer ihrer Beratungsstellen im Landkreis zu vereinbaren, um eventuelle Ansprüche unbürokratisch prüfen zu lassen. Die Adressen unserer Beratungsstellen finden Sie unter: https://www.caritas-landkreis-muenchen.de/ueber-uns/soziale-beratung/
Quelle: Caritas-Dienste Landkreis München