Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern teilt mit; Ferienjobs und Sozialversicherung

Maria Sabbas-Scouras

Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch Arbeitszeit: sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?

Schüler und Studenten haben grundsätzlich die gleichen Abgaben wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige Beschäftigung aus. Aus dieser Beschäftigung werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. So die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung, wenn diese insgesamt drei Monate oder siebzig Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, ist automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das hat viele Vorteile, nicht nur bei der späteren Rente.

Sonderfall Praktikum

Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.

Nähere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Tipps für

Studenten: Jobben und studieren“ und „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“.

Die Broschüren und weitere Auskünfte erhält man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Die Sozialverwaltung der Gemeinde Ismaning ist Ihnen in Rentenangelegenheiten ebenso gerne in behilflich (089/960900-108 oder -121).

Sozialverwaltung

Gemeinde Ismaning